Gemäß Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 (PflBG) i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe vom 2. Oktober 2018, letzte Änderung vom 19.05.2020, (PflAPrV) muss, wer in der Ausbildung in den Pflegeberufen als Praxisanleitung tätig ist, jährlich und kontinuierlich mindestens 24 Stunden, insbesondere berufspädagogische, Fortbildung wahrnehmen und diese nachweisen.
Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der jeweiligen Fortbildung ein Zertifikat mit Angabe der jeweiligen Stunden. Dieses dient dem Nachweis der jährlichen Fortbildungspflicht.
Die Inhalte richten sich nach den Empfehlungen der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Demnach werden neben klassischen Themen der Anleitung auch fachliche und berufsbezogene Inhalte aufgegriffen und mit Fragen des Lernens und der Bildung verbunden.
Durch eine regelhafte Evaluation der Inhalte wird das Fortbildungsprogramm jährlich angepasst.
In vier Seminaren bieten wir insgesamt 32 Stunden Fortbildung an. Die Seminare sind frei wählbar und jeweils in sich geschlossen. So können sie einzeln gebucht werden. Jedes Seminar wird mit acht Stunden ausgewiesen.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen und Termine für 2024.